Sicherer Einstieg in Schächte
Das Problem
Befahren von Behältern und Gruben, Anordnung, Aufsichtsperson, Befahrerlaubnis
Beschreibung
Wenn Schächte oder ähnliche Einrichtungen, wie z.B. Silos, Gruben befahren werden, ist eine geeignete, fachkundige Person zu bestellen, welche die Schutzmaßnahmen schriftlich anordnet und ihre Zustimmung erteilt. Die Einhaltung der Schutzmaßnahmen muss durch eine Aufsichtsperson sichergestellt sein. Diese Maßnahmen sind nicht erforderlich, wenn sichergestellt ist, dass weder Sauerstoffmangel auftreten kann, noch gesundheitsgefährdende oder brandgefährliche Arbeitsstoffe vorhanden sind.
In Schächten, Gruben und Kanälen kann ein Sauerstoffmangel bestehen. Treten Schadstoffe auf und ist die Durchlüftung schlecht, so können sich diese rasch in hoher Konzentration ansammeln. Dies führt zur Gefährdung der Personen, welche diese Bereiche betreten oder sich darin aufhalten. Zusätzlich können plötzliche Gefahren durch Ertrinken oder Erdrücken autreten. Deshalb dürfen mit den Arbeiten dürfen nur geeignete, zuverlässige und instruierte Personen beauftragt werden. Das einzusetzende Material und die Ausrüstung richten sich nach der Gefährdung bzw. Art der Anlage und den zu treffenden Schutzmassnahmen (zBsp. Persönliche Schutzaurüstung, Belüftung, Messgeräte, Hilfsmittel für den Einstieg und die Rettung und Absperr- und Sicherungsmaterial).
Lösung
Vorgehensweise: Abschranken und Signalisieren, Bereitstellen des Rettungsmaterials, Vermeidung des Einströmens von gefährlichen Stoffen in Werkleitungen, Belüften, Messen, Überwachen des Personals und Retten bei Gefahr.
Kontakt
Günther Hirner, MBA
Geschäftsführender Gesellschafter
Sicherheits Technisches Büro Hirner GmbH
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Niederlassung Kundl
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