Das Problem
Oft nicht bekannt, aber so steht es im Gesetz!
Beschreibung
Dieser Paragraph stammt aus dem österreichischen Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG). § 3 (1) des BauKG legt fest, dass der Bauherr, wenn auf einer Baustelle gleichzeitig oder nacheinander mehrere Arbeitgeber tätig sind, für bestimmte Koordinationsaufgaben verantwortlich ist. Konkret bedeutet das:
- Planungskoordinator: In der Vorbereitungsphase des Bauprojekts muss der Bauherr eine Person oder ein Unternehmen als Koordinator benennen, um sicherzustellen, dass die Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen in der Planungsphase berücksichtigt werden.
- Baustellenkoordinator: In der Ausführungsphase (also während der Bauarbeiten) ist ebenfalls ein Koordinator zu bestellen, der sich um die Einhaltung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzvorgaben auf der Baustelle kümmert.
Diese Verpflichtung gilt, sobald mehrere Arbeitgeber auf der Baustelle tätig sind, also in Fällen, in denen es eine Zusammenarbeit verschiedener Unternehmen gibt. Ziel dieser Regelung ist der Schutz der Arbeiter auf der Baustelle und die klare Zuständigkeit für Sicherheitsfragen. Oft ist diese gesetzliche Vorgabe nicht bekannt, aber sie ist wichtig, um Unfälle und Gefahren zu minimieren.
Lösung
- Firmenübergreifende Belange beachten: Bei Bauprojekten, an denen mehrere Unternehmen beteiligt sind, müssen firmenübergreifende Sicherheits- und Organisationsanforderungen koordiniert werden. Der Koordinator stellt sicher, dass alle Firmen die gleichen Standards einhalten und aufeinander abgestimmt arbeiten.
- SiGePlan - Umsetzung: Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan) wird vom Koordinator erstellt und überwacht. Dieser Plan definiert Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen auf der Baustelle und regelt, wie verschiedene Arbeiten sicher durchgeführt werden sollen.
- Mögliche gegenseitige Gefährdungen kontrollieren: Wenn mehrere Firmen parallel arbeiten, besteht das Risiko, dass sich deren Tätigkeiten gegenseitig gefährden könnten (z. B. durch den gleichzeitigen Einsatz von schweren Maschinen und Arbeiten in der Höhe). Der Koordinator sorgt dafür, dass solche Risiken identifiziert und vermieden werden.
- Schneller und effizienter Bauablauf: Durch eine zentrale Koordination der Sicherheitsmaßnahmen und Abläufe kann der Bau effizienter ablaufen. Störungen, Verzögerungen oder Sicherheitsvorfälle werden durch eine enge Abstimmung zwischen den Gewerken minimiert.
- Erleichterung bei der Kommunikation der Gewerke: Der Koordinator fungiert als zentraler Ansprechpartner, der die Kommunikation zwischen den verschiedenen Gewerken erleichtert und verbessert. Dies sorgt für klare Informationsflüsse und vermeidet Missverständnisse.
- Rechtssicherheit für den Bauherrn: Indem der Bauherr seiner gesetzlichen Pflicht nachkommt und einen Koordinator bestellt, minimiert er sein Haftungsrisiko im Falle von Unfällen oder Verstößen gegen Arbeitsschutzvorgaben. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sichert ihn rechtlich ab.
Diese Maßnahmen tragen entscheidend zur Sicherheit auf der Baustelle bei und verbessern gleichzeitig den Ablauf und die Zusammenarbeit aller beteiligten Unternehmen.
Nur eine sichere Baustelle ist eine gute und effiziente Baustelle.
Kontakt
Herbert Oberauer
Brandenberg 68a
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